Privatklage |
Opfer-Rechte |
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Überblick |
Geregelt in § 374 StPO: Bei bestimmten Delikten kann der Geschädigte statt der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren führen. Das sind meist "kleine" Beleidigungen, "leichte" Körperverletzungen wie Ohrfeigen, Verletzung des Briefgeheimnis u.v.m.. |
Privatklage |
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Inhalt |
Die Staatsanwaltschaft entscheidet bei diesen Delikten, ob sie den Tatvorwurf verfolgt oder die Strafverfolgung dem Geschädigten / Privatkläger überlässt. In der Praxis ist die Verweisung auf den Privatklageweg meist das Ende des Verfahrens. Kommt in der Praxis so gut wie nie vor, denn der Privatkläger muss alle Kosten vorfinanzieren, einschließlich der Verteidigerkosten – also muss er auch den Anwalt bezahlen, der gegen ihn kämpft. Am Ende eines solchen Verfahrens steht oft nur die Genugtuung, das der Täter überhaupt verurteilt wird. |
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