Cyber-Mobbing |
Stalking |
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Problemfeld |
Nachstellungen im Internet ist gemeinsam, dass man oft Probleme hat, den Verursacher dingfest zu machen. Welche existierende Person hinter einem Nutzer-Account / Pseudonym steckt, lässt sich nur mit Hilfe des jeweiligen Betreibers sicher aufklären – wenn überhaupt. Denn wer Internet-Dienste anbietet, ist zur Datensparsamkeit verpflichtet und darf „echte“ Daten nur erfassen, wenn er sie wirklich braucht, § 3a BDSG. „Gebraucht“ werden persönliche Daten für eine Kostenrechnung oder wenn der Kunde selbst wissen will, was der Betreiber über sein Nutzungsverhalten speichert – alles andere kann pseudonym laufen, vgl. §§ 13 - 15 TMG und §§ 91 ff. TKG. Erfasst der Betreiber mehr oder „bessere“ Daten als nötig, riskiert er behördliche Eingriffe und Bußgelder bis 50 T€ (§ 16 TMG), teilweise bis 500 T€ (§§ 115, 149 TKG). Jedenfalls so lange, wie der Betreiber in Deutschland sitzt oder für die deutsche Rechtsordnung greifbar ist. |
Cyber-Mobbing
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Aufklärung |
Im Grundsatz muss ein für Nutzer kostenloser Dienst also auch unter Pseudonym, d.h. mit falschen oder ohne Daten erlaubt und möglich sein. Erst wenn der Auftritt des Nutzers journalistisch wird – wieder so ein dehnbarer Begriff – ist er zur Benennung des „echten“ Verantwortlichen verpflichtet. Auch ein Blog z.B. ist ein Mediendienst und verpflichtet, ein Impressum vorzuhalten. Der Zugangsvermittler – z.B. Google – darf keine Blogs ohne Impressum dulden, sonst ist er Mit-Störer und haftet zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadenersatz. |
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Weitere Rechtsgrundlagen |
Auf das Verhältnis zwischen Nutzern strahlen die Verhaltensregeln des Dienstes aus („Nettikette“) und begründen auch Abwehransprüche. Jeder namhafte Online-Dienst hat seine eigene „Hausordnung“, auf die man sich gegenüber dem „Hausherrn“ und gegenüber dem „Nachbarn“ berufen kann: Siehe z.B. MSN, Facebook, StayFriends, Twitter, Google ... ungeachtet des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat. Die Durchsetzung dieser Auskunfts- und Beseitigungsansprüche gegenüber dem Betreiber geschieht über die normalen, zivilrechtlichen Instrumente von Abmahnung, Unterlassungserklärung, Schadenersatzdrohung (→ Unterlassungsansprüche). Gegenüber dem Verletzer selbst, wenn man seiner habhaft geworden ist, greifen dann die Instrumente des Gewaltschutzgesetzes und der Strafverfolgung (→ Gewaltschutz). |
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Tel. 040 / 27 10 18 |
Tel. 040 / 25 49 50 16 |
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